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Unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen und an Ladestationen

Link zum Antrag

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Keck,

zu oben genanntem Thema stellt unsere Fraktion folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, unberechtigt Parkende auf Behindertenparkplätzen und an Ladesäulen abzuschleppen bzw. gerechtfertigtes Abschleppen umzusetzen.

Begründung:

Wer auf Behindertenparkplätzen unberechtigt parkt, handelt egozentrisch und untergräbt ein rücksichtsvolles Miteinander in Reutlingen. Bereits nach drei Minuten Standzeit sowie durch das Verlassen des Fahrzeugs, ist laut dem Landgericht Leipzig das Abschleppen gerechtfertigt.

Parkplätze mit elektrischen Ladesäulen sind teure Investitionen für saubere Luft in Reutlingen. Parken auf diesen Parkplätzen sollte nur für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs gestattet sein. Wer diese Vorschrift missachtet und somit die  Wirksamkeit der Investitionen untergräbt, soll gemäß der ausgeschilderten Regelung abgeschleppt werden.

Weitere Informationen über die Möglichkeiten der Kommunen auf:

https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/behindertenparkplatz/

Das Halten auf einem Behindertenparkplatz ist insofern gestattet, als dass es die Höchstdauer von drei Minuten nicht überschreitet, der Fahrer das Fahrzeug nicht verlässt und der Platz sofort verlassen wird, wenn eine berechtigte Person diesen zum  Parken benötigt. Ein Bußgeld von 35 Euro wird fällig, wenn ein Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde. Zudem sollten die Fahrer bzw. Halter auch damit rechnen, dass sie ihren fahrbaren Untersatz an einem anderen Ort abholen dürfen. Denn  nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist es durchaus angemessen, widerrechtlich parkende Autos regelmäßig von einem durch Verkehrszeichen ausgewiesenen Behindertenparkplatz, abschleppen zu lassen.

Bereits nach drei Minuten Standzeit sowie durch das Verlassen des Fahrzeugs, ist laut dem Landgericht Leipzig das Abschleppen gerechtfertigt.

https://www.bussgeldkatalog.org/e-parkplatz/#auszug_aus_dem_bussgeldkatalog

Stehen Fahrzeuge unberechtigter Weise auf einem E-Parkplatz, kann das also Sanktionen nach sich ziehen. Ist ein Elektro-Parkplatz durch ein Schild und etwaige Zusätze gekennzeichnet, hängt es von den Regelungen der jeweiligen Kommunen ab, welche Verstöße wie geahndet werden.

Das Falschparken auf einem Elektro-Parkplatz zieht keine Strafe im rechtlichen Sinn nach sich, kann aber neben einem Verwarngeld auch hohe Abschleppkosten bedeuten.

Welche Vorschriften zu beachten sind, zeigen nicht nur die jeweiligen Verkehrszeichen an, auch die zuständigen Behörden können Verkehrsteilnehmer in der Regel darüber informieren, wann und für wie lange sie ihr Elektroauto auf einem  E-Parkplatz abstellen dürfen. Da die entsprechenden Vorschriften je nach Region unterschiedlich ausfallen, hat das auch Auswirkungen auf die Bußgelder. Wie hoch die Sanktionen letztendlich sind, hängt davon ab, um welche Art von Parkverstoß es sich handelt.