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Antrag zum Haushalt 2024/2025: Schaffung einer 50% Stelle für einen Compliance-Beauftragten

Anfragen und Anträge

25 Okt.

Ausführlicher Antrag:
Wir beantragen die Schaffung und Einrichtung einer 50% Stelle für einen Compliance-Beauftragten
Begründung:
Die Erfahrungen in den letzten Jahren auch innerhalb der Verwaltung und ihren Töchtern hat die Erfordernis eines Compliance-Beauftragten aufgezeigt.
Die Regulierungsdichte nimmt weltweit zu und ständig werden neue Regeln definiert. Unternehmen und Verwaltungen agieren in einer globalisierten Wirtschaft zunehmend in fremden Werte- und Rechtssystemen. Rechtsverstöße können neben Strafzahlungen folgenschwere Imageschäden nach sich ziehen. Zentrale Aufgabe ist es dabei in Unternehmen und Verwaltungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Einhaltung des Regelwerks zu motivieren.
Diese Stelle müsste zwingend beim Prüfungsamt angesiedelt werden, welches die einzige Stelle in der Gemeindeordnung ist, die eine unabhängige und von vielen Vorschriften befreite (Datenschutz) Prüfung gewährleistet.
Die Deutsche Universität für Weiterbildung (DUW) bietet dazu einen berufsbegleitenden Masterstudiengang Compliance an und bildet Fach- und Führungskräfte zu Compliance- Experten aus. Daher könnte mittelfristig auch ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung diesen berufsbegleitenden Studiengang absolvieren und danach  diese wichtige Aufgabe übernehmen.

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