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Lärmaktionsplan Reutlingen: Zwischen Gesundheitsschutz und Verkehrspolitik

Stadtgespräch

26 Mai

Information im Nachgang zur Gemeinderatssitzung am 20. Mai 2025

Seit rund zwei Jahren arbeitet die Stadt Reutlingen an einem umfassenden Lärmaktionsplan, um die Anwohnenden an stark belasteten Straßen besser zu schützen. Der ursprüngliche Vorschlag der Verwaltung sah dabei eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 ganztags auf lärmbetroffenen Strecken im gesamten Stadtgebiet vor. Auf weniger belasteten Straßen sollte aus Rücksicht auf den Stadtbus- und Berufsverkehr keine Änderung erfolgen.

Doch die Realität in den einzelnen Stadtbezirken ist vielfältig – das machten die Bezirksgemeinden im Fachausschuss deutlich. Sie forderten individuelle Lösungen statt eines starren Stadtmodells.

Bezirke positionieren sich unterschiedlich:

  • 5 von 11 Bezirken unterstützen Tempo 30 ganztags auf betroffenen Abschnitten.
  • 5 Bezirke bevorzugen Tempo 40, sind aber mit Tempo 30 in der Nacht einverstanden.
  • Ein Bezirk spricht sich für Tempo 40 ganztags aus.
  • Die Mehrheit der Bezirke wünscht sich eine einheitliche Geschwindigkeit von Ortsschild zu Ortsschild, auch auf nicht lärmbetroffenen Strecken – zur Reduzierung von Lärm durch weniger Brems- und Beschleunigungsgeräusche.

Die Stadtverwaltung reagierte auf diese Rückmeldungen mit einer überarbeiteten Vorlage, die – soweit rechtlich möglich – stärker auf die Wünsche der Bezirke eingeht.

Rechtlicher Rahmen:

Der sogenannte Kooperationserlass des Landes Baden-Württemberg verpflichtet Kommunen zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten werden:

  • Ab 70 dB(A) tags / 60 dB(A) nachts: Gesundheitsgefährdung – Maßnahmen zwingend erforderlich.
  • Ab 67 dB(A) tags / 57 dB(A) nachts: Reduziertes Ermessen – Maßnahmen grundsätzlich verpflichtend.
  • Ab 65 dB(A) tags / 55 dB(A) nachts: Handlungsspielraum verdichtet sich – Eingreifen wird dringlicher.

Kontroverse im Gemeinderat:

Am 20. Mai 2025 stand das Thema zur Abstimmung im Gemeinderat. Kurzfristig brachte die CDU – unterstützt von weiteren Fraktionen – einen eigenen Antrag ein: Tempo 40 auf allen Durchgangsstraßen. Reutlingen solle Modellstadt für Tempo 40 werden.

Dabei wurde kontrovers diskutiert, ob die rechtlichen Vorgaben aus dem Erlass überhaupt bindend seien. WiR-Stadtrat Marco Wolz machte deutlich, wie relativ die Grenzwerte zu verstehen seien – 60 Dezibel etwa entsprächen laut Umweltministerium einem Gespräch in einem Meter Abstand. „Wenn wir uns also strikt an diese Vorgaben halten würden, dürften wir uns auf der Straße auch nicht mehr unterhalten“, so Wolz.

Gleichzeitig erinnerten mehrere Räte an den gesundheitlichen Einfluss von Lärm und stellten die Frage: „Wie viel Lebensqualität ist uns ein paar Minuten Zeitersparnis wert?“ Auch die tatsächlichen Fahrzeitverlängerungen durch Tempo 30 seien in der Regel minimal.

Trotz Bedenken wurde der CDU-Antrag mit knapper Mehrheit von 17 zu 16 Stimmen angenommen.

Auch an diesem Thema zeigt sich:

Die von WiR geforderte Bürgerbeteiligung erscheint wichtiger denn je. Dabei ist ein strukturiertes Vorgehen unerlässlich: Die Bevölkerung sollte umfassend informiert, über die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten aufgeklärt und anschließend zur Meinungsäußerung – beispielsweise über eine Bürger-App oder die städtische Homepage – eingeladen werden. Das fördert die Akzeptanz in der Bevölkerung, führt zu Konfliktvermeidung und stärkt die Demokratie, den sozialen Zusammenhalt sowie die Arbeit der Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger.

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