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Antrag zur Beschlussvorlage 25/009/07 – Hundesteuer

Anfragen & Anträge

10 Nov.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Keck,


die Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Reutlingen – Anpassung der Steuersätze und des Gebührensatzes soll geändert werden:

Daher stellt die WiR-Fraktion folgenden Antrag:

    1. die Hundesteuer für gefährliche Hunde in der Stadt Reutlingen auf 936 Euro pro Jahr anzuheben (analog der Regelung in Ludwigsburg)

    2. für den zweiten und jeden weiteren gefährlichen Hund den Steuersatz auf 1.872 Euro pro Jahr festzusetzen.

Über beide Punkte soll getrennt abgestimmt werden.

Begründung:

  • Die Zahl der als gefährlich eingestuften Hunde in Reutlingen hat sich seit 2019 von 13 auf 64 Tiere (2025) erhöht.
  • Das Halten gefährlicher Hunde stellt in einer dicht besiedelten Stadt ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für Bürgerinnen und Bürger dar.
  • Ein generelles Haltungsverbot ist rechtlich nicht zulässig, da das Land Baden-Württemberg die Haltung gefährlicher Hunde in der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH BW) regelt.
  • Eine deutliche Erhöhung der Steuer ist daher das geeignete kommunale Steuerungsinstrument, um die Haltung gefährlicher Hunde einzudämmen.
  • Mit der Verdoppelung der Steuer für weitere gefährliche Hunde wird das erhöhte Risiko durch Mehrhundehaltung berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen 


Für die WiR-Fraktion

Prof. Dr. Jürgen Straub  Marco Wolz Sven Lange

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