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Notfallplanungen für einen Stromausfall

Anfragen und Anträge

4 Mai

Notfallplanungen für einen Stromausfall

Link zum Antrag

Bezugnehmend auf den Antrag der WIR-Fraktion 18/005/130 vom 32.10.2018, sowie GR-
Vorlage 19/007/02 vom 07.02.2019 hatte die Feuerwehr am 19. Februar 2019 über die
Notfallplanungen bei einem Stromausfall in der Stadt Reutlingen berichtet. Die Planungen in
der Stadt sind fortgeschritten, weisen jedoch noch Lücken auf.
Die WiR-Fraktion beantragt daher die Fortschreibung der Notfallplanung bei einem Strom-
ausfall, insbesondere in folgenden Punkten

  1. Die Beschaffung von 6 Notstromaggregaten mit einer jeweiligen Mindestleistung von 100 kVA.
  2. Den Einbau von Notstrom-Einspeisungen an den Turn- und Festhallen.
  3. Den Einbau von Notstrom-Einspeisungen an den Bezirksämtern.
  4. Die Planung von Standorten von Notfall-Informationsstellen im Stadtgebiet.
  5. Die Bestandsaufnahme der vorhandenen Stromerzeuger in den Alten- und Pflegeheimen sowie die Erarbeitung von Versorgungskonzepten.
  6. Die Überarbeitung und Fortschreibung der Bestandserhebung von stationären Stromerzeugern im Stadtgebiet Reutlingen.
  7. Die zeitlich befristete Bereitstellung einer Projektkraft zur Unterstützung der besonderen Gefahrenabwehr bei der Feuerwehr.
  8. Die Mittel zur Finanzierung müssen auf Grund der Dringlichkeit ausserhalb der Haushaltsplanungen bereitgestellt werden.

Begründung:

Die WiR-Fraktion nimmt ihre Verantwortung im Bereich Risiko- und Krisenmanagement sehr ernst!

Durch die zunehmende Digitalisierung unserer Stromnetze können Stromausfälle, auch lang andauernder Art, heute leider nicht mehr ausgeschlossen werden. Die Ausfälle der Stromversorgung in Berlin, insbesondere der lang andauernde Ausfall in Berlin-Köpenick, bei dem rund 30.000 Menschen über 31 Stunden ohne Strom waren, zeigt wie real diese Gefahr ist.

Die in der Stadt Reutlingen vorhandenen Planungen sind gut, sollten jedoch unseres Erachtens in den aufgeführten Schwächen weiter ausgearbeitet werden, damit für die betroffene Bevölkerung im Bedarfsfall eine Bedürfnisbefriedigung auf niederstem Niveau sichergestellt werden kann.

Die Mittel zur Finanzierung sollten ausserplanmäßig bereitgestellt werden.

Weiterhin sollte die Verwaltung sich bemühen, dass eine Beteiligung der Energieversorger, insbesondere der FairNetz, ggf. auch der GWG zu Stande kommt. Die FairNetz ist der größte Energieversorger in der Region und zudem sie betreibt ein umfangreiches Kommunikationsnetz.
Die GWG bietet über 20.000 Menschen ein Zuhause, die im Falle eines Stromausfalls versorgt werden müssen. Als Gesellschafterin der Heizwerkbetriebsgesellschaft (HBG) versorgt die GWG ca. 6.000 Haushalte mit Wärme und Energie.
Auch sollte geprüft werden, ob dafür eine Förderung durch Bundes- oder Landesmittel
erhalten werden können.

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Matthias Schöneberg meint

    19. Mai 2019 um 17:55

    Finde ich sehr Wichtig und Richtig weil wir durch ständiges Abschalten von Konventionellen Kraftwerken
    eine Vorsorgungslücke in Europa bekommen. Am 10 Januar 2019 gab es einen Beinahen Blackout
    in Europa weil die Mindestfrequenz unter 50 Herz abzurutschen drohte. Wer das nicht glaubt einfach mal
    das Datum 10.1.2019 Googlen mit dem Wort Blackout.
    Wenn die Rathäuser, Feuerwehren und Rettungsdienste keinen Strom mehr haben wäre das Fatal.

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