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COVID-19 / Omikron Abwassermonitoring in Kläranlagen

Anfragen und Anträge

1 Feb.

COVID 19 Kläranlagenmonitoring

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Keck,

Die WiR-Fraktion stellt folgenden Antrag:

  1. Einrichtung eins Covid-19-Monitorings an den Reutlinger Kläranlagen.
  2. Die Ergebnisse dieser Covid-19 Screening Untersuchungen werden in regelässigen Zeitintervallen auf der Webseite der Stadt Reutlingen veröffentlicht.

Ist-Situation:

Erneut befinden wir uns wieder im Corona-Blindflug, diesmal mit der Variante Omikron und ein Ende der Pandemie mit all seinen negativen Auswirkungen auf unser tägliches Leben ist nicht zu erkennen.

Andere Länder, aber auch die Stadt Tübingen sind dabei weiter: Sie setzen auf Testungen in Klärwerken. Ausbrüche werden dadurch sofort erkannt – und das könnte auch vor künftigen Seuchen schützen.


Wer mit dem Coronavirus infiziert ist, scheidet winzige Stückchen von dessen Erbgut aus. Sucht man im Abwasser nach ihnen, kann man sich ein Bild davon machen, ob Sars-CoV2 in einer bestimmten Gegend vorkommt und wie verbreitet es ist.

Übrigens, Abwassertests bewähren sich bereits bei der Überwachung von z.B. Polioviren.

Begründung:

Durch menschliche Ausscheidungen gelangen nachweisbare Viren in die Kanalisation im Einzugsgebiet der Kläranlage und können dort gemessen werden. Im Abwasser steckt die Information, wie viel Virus gerade zirkuliert und welche Varianten vorherrschen. Aus diesen Daten lassen sich konkrete Rückschlüsse auf die Entwicklung der Pandemie ziehen, die im Vergleich zu den Inzidenzwerten rund zwei Wochen vorausblicken. Es soll so eine Prognose für den Verlauf der Infektionszahlen entstehen, die erstens einen weitaus größeren Vorlauf hat als die durch PCR-Tests ermittelte Inzidenz und zweitens auch die nicht erkannten Corona-Fälle einschließt.

Solche Untersuchungen wären also ein ideales Frühwarnsystem und dadurch ergäbe sich ein Zeitvorsprung von 10-14 Tagen und wir unsere Massnahmen (weitere Öffnungen oder auch Restriktionen) daraus ableiten und besser begründen können.

Die dadurch entstehenden Kosten sind nicht im kommunalen Haushalt, sondern bei SER zu veranschlagen.


Mit freundlichen Grüßen
Für die WiR-Fraktion
Prof. Dr. Jürgen Straub
(Fraktionsvorsitzender)

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