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Gebühr bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt

Archiv

27 Nov.

Link zur Originalanfrage

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Keck,

zu oben genanntem Thema stellt unsere Fraktion folgende Anfrage:

  1. Wie hoch ist die Gebühr bei einem Kirchenaustritt?
  2. Wie rechtfertigt sich diese Gebühr bzw. welcher Aufwand entsteht bei der Stadtverwaltung?
  3. Wie hoch ist die Gebühr bei einem Kircheneintritt?

Begründung:

Die Religionsfreiheit ist ein Grundrecht. Aber dazu gehört auch das Recht keiner Religion anzugehören.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Jürgen Straub
(Fraktionsvorsitzender)

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