Anfragen und Anträge Gebühr bei Kirchenaustritt und Kircheneintritt 27. November 20203. März 2024 Marco Wolz Link zur OriginalanfrageSehr geehrter Herr Oberbürgermeister Keck,zu oben genanntem Thema stellt unsere Fraktion folgende Anfrage:Wie hoch ist die Gebühr bei einem Kirchenaustritt?Wie rechtfertigt sich diese Gebühr bzw. welcher Aufwand entsteht bei der Stadtverwaltung?Wie hoch ist die Gebühr bei einem Kircheneintritt?Begründung:Die Religionsfreiheit ist ein Grundrecht. Aber dazu gehört auch das Recht keiner Religion anzugehören.Mit freundlichen GrüßenProf. Dr. Jürgen Straub(Fraktionsvorsitzender)