Link zur Originalanfrage
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Keck,
zu oben genanntem Thema stellt unsere Fraktion folgende Anfrage:
- Wie hoch ist die Gebühr bei einem Kirchenaustritt?
- Wie rechtfertigt sich diese Gebühr bzw. welcher Aufwand entsteht bei der Stadtverwaltung?
- Wie hoch ist die Gebühr bei einem Kircheneintritt?
Begründung:
Die Religionsfreiheit ist ein Grundrecht. Aber dazu gehört auch das Recht keiner Religion anzugehören.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Jürgen Straub
(Fraktionsvorsitzender)