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Leserbrief – Wie eine Platte mit Sprung – Ausweisung Baugebiete

Leserbriefe

7 Aug.

Leserbrief – Wie eine Platte mit Sprung – Ausweisung Baugebiete

Bei meinem Blick in die Bebauungspläne der Stadt Reutlingen (diesmal der Bebauungsplan für das ehemalige Engelhaaf Gelände) hatte ich wieder mal ein Déja-vue: Auch hier sind wieder die Orientierungswerte für die Lärmbelastung – die eigentlich ein gesundes Wohnen garantieren sollen – bei weitem überschritten: Es herrschen dort im Durchschnitt Lautstärken von bis zu 80dB, also die Lautstärke eines Benzinrasenmähers direkt vor dem Fenster – Tag und Nacht!

Dass dies nicht gesund ist, zeigt z.B. die NaRoMi Studie (http://www.gesundheitsfoerdernde-hochschulen.de/Inhalte/G_Themen/G13_Laerm/UBA_2004_NaRoMi.pdf) des Umweltbundesamtes. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich hierzu schon geäußert: Höchstrichterlich können Lautstärken über 60dB nachts und 70dB tags als nicht mit dem Grundrecht auf gesundes Leben vereinbar angesehen werden (Urteil vom 15.12.2011 – BVerwG 7 A 11.10). Als ehemaliger Anwohner eines dieser lärmverseuchten Baugebiete kann ich nur bestätigen: Es geht hier nicht nur um ein paar abstrakte Zahlen, sondern ganz konkret um Lebensqualität und Gesundheit der Bürger….

Daher stellt sich mir die Frage: Wieso legt die Stadtverwaltung also dem Gemeinderat nur solche Bebauungspläne vor? Ist es Unwissenheit, Ignoranz oder etwas anderes?

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