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Umwandlung Industrie- bzw. Gewerbegebietsflächen in Misch- bzw. Wohngebiete

Anfragen und Anträge

20 Apr.

Umwandlung Industrie- bzw. Gewerbegebietsflächen in Misch- bzw. Wohngebiete

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Keck,

zu oben genanntem Thema stellt unsere Fraktion folgende Anfrage:

  1. Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, welche Gebiete insgesamt und wie viele Hektar Industrie-, Gewerbe- bzw. Sondergebietsfläche (z.B. ehem. Max & Moritz-Gelände) wurden in den letzten 20 Jahren auf der Gemarkung der Stadt Reutlingen in Mischgebiete bzw. Wohngebietsflächen umgewandelt.

  1. Dies bitten wir jeweils auf das Jahr bezogen nach Satzungsänderungsbeschluss darzustellen.

  1. Weiterhin bitten wir pro umgewandelter Fläche um Aufschlüsselung in:

a. direkt bebaute Fläche (Gebäudegrundflächen)

b. aus Abstandsgründen dazugehörige Flächen (z.B. wg. Lärmschutz etc.)

c. Erschliessungsflächen (Strassen, Wege, Plätze etc.)

d. Freiflächen/Grünflächen

e. Nettowohnfläche und Anzahl Wohneinheiten

  1. Welche weiteren Flächen sind derzeit noch in der Bearbeitung zur Umwandlung?

Begründung:

Wer ausgewiesene Industrie- bzw. Gewerbegebiete zweckentfremdet, der kann auch auf lange Sicht nur geringe Gewerbesteuern einnehmen!

Die öffentlichen Haushalte werden nicht nur durch die Corona-Krise vor gravierende Probleme gestellt. Insbesondere werden die Kommunen noch auf längere Zeit mit teils erheblichen Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer und bei anderen Steuern rechnen müssen, darüber hinaus werden coronabedingte Mehrausgaben im Kernhaushalt und erhöhte Zuschüsse an städtische Beteiligungsgesellschaften erforderlich, die durch Landes- und Bundeszuschüsse nicht vollständig aufgefangen werden können.

Gemäss den Zahlen des statistischen Landesamtes sind 2019 bis 2020 die Einnahmen aus der Gewerbesteuer brutto in Baden-Württemberg um 19 % zurückgegangen.

Eine Kommune finanziert sich zu einem Grossteil aus seinen Gewerbesteuereinnahmen. In dem Bericht zur Gewerbeentwicklung vom 19.11.2020 wird ausgeführt, dass in Reutlingen im Zeitraum 2014-2018 netto jedoch keine weiteren IuG-Flächen mehr dazu gekommen sind.

Es darf nicht vergessen werden, dass Reutlingen in seinem Gewerbesteueraufkommen je Einwohner bereits am untersten Ende der seiner Vergleichsstädte liegt und dies jedoch bei einem, bezogen auf die Vergleichsstädte durchschnittlichem Flächenanteil der IuG-Flächen von 5,8%.

Gewerbesteueraufkommen in Euro je Einwohner (Ist-Aufkommen) 2018:

Reutlingen 482

Esslingen 1.133

Ludwigsburg 995

Ulm 1.039

Tübingen 596

Pforzheim 790

Heilbronn 908

Gewerbesteueraufkommen in Euro pro Hektar Industrie- und Gewerbefläche 2018:

Reutlingen 110.000

Esslingen 305.000

Ludwigsburg 244.000

Ulm 170.000

Tübingen 192.000

Pforzheim 204.000

Heilbronn 139.000

Daher halten wir diese Zahlen auch im Sinne der weiteren Stadtentwicklung für absolut entscheidungsrelevant und bitten baldmöglichst um deren Darstellung.

 

Mit freundlichen Grüssen

Prof. Dr. Jürgen Straub

(Fraktionsvorsitzender)

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