Zu oben genanntem Thema stellen wir folgenden Eilantrag:
- Die Verwaltung wird aufgefordert, darzulegen, wie und an Hand welcher Vorgaben die wirtschaftlichen Daten des Erbbaurechtsvertrages ermittelt wurden.Dazu ist auch das Wertgutachten, an Hand dessen der Grundstückswert von 400,-Euro/m² ermittelt wurde, vorzulegen.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, darzulegen mit welcher juristischen Person der Erbbaurechtsvertrag letztendlich abgeschlossen wurde.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, darzulegen ob im Erbbaurechtsvertrag eine „harte Baupflicht“ bzw. eine „einklagbare Baupflicht“ des Investors vorgegeben und verankert ist.
Begründung:
Da die Öffentlichkeit ein starkes Interesse an diesem umstrittenen Projekt hat, bitten wir um eine sehr zügige Beantwortung der Fragen.