Hotelplanungen auf dem Bruderhausgelände
Zu oben genanntem Thema stellen wir folgenden Eilantrag:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert kurzfristig zu der geplanten Bebauung ein Klimagutachten vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert zu der geplanten Bebauung kurzfristig eine Verschattungsstudie vorzulegen.
Begründung:
Durch die geplante massive zusätzliche Bebauung auf dem ehemaligen Bruderhausareal und dessen angrenzenden Bereichen muss zwangsläufig mit einer weiteren Verschlechterung der Luftqualität in der Innenstadt gerechnet werden. In den Grundlagen zur Ausarbeitung des Luftreinhalteplans fanden diese geplanten massiven Baukörper noch gar keinen Eingang. Diese Beeinträchtigung soll durch ein unabhängiges, neutrales Gutachten, wie prinzipiell bei allen grösseren Baukörpern gefordert (vergleiche Antrag der WiR-Fraktion 13/005/14 vom03.03.2013) dargestellt werden.
Definition einer Frischluftschneise:
Eine Frischluftschneise ist zusammenhängendes, hindernisfreies Gebiet vom Umland bis ins Stadtgebiet, in dem Frischluft verfrachtet werden kann. Die Frischluftschneise muss möglichst weit weg von Strassen und Industriegebieten verlaufen, damit die Luft auf ihrem Weg in die Innenstadt sich nicht mit Schadstoffen anreichert.
Weiterhin werden durchgängige Frischluftschneisen benötigt um schadstoffbefrachtete Luftmassen hindernisfrei abfliessen zu lassen.
Diese schwere, bodennah fließende Kaltluft, welche nachts zum Beispiel durch das Echaztal einfliesst ist sehr empfindlich gegen Störungen. Vor allem hohe und quer stehende Gebäudebremsen den Kaltluftstrom einerseits nicht nur empfindlich ab sondern heizen diesen auch auf.
Wegen der innerstädtisch um bis zu fünf Grad Celsius wärmeren Luft steigt die Kaltluft auf. Folglich ist seine Kraft, die schadstoffbefrachteten Luftmassen aus der Innenstadt herauszudrücken, deutlich geringer.
Dasselbe gilt analog für die Verschattungsstudie in der die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die umliegenden Gebäude und den Bürgerpark dargestellt werden sollen.
Insgesamt soll diese Simulation darstellen, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen derangrenzenden Bebauung bzw. Nutzung infolge der Realisierung der Planung auftreten.