Anfragen und Anträge

Hotelplanungen auf dem Bruderhausgelände

Hotelplanungen auf dem Bruderhausgelände

Link zum Antrag

Zu oben genanntem Thema stellen wir folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Bürgerentscheid zur geplanten Baumaßnahme „Hotelhochhaus mit Boardinghouse“ auf dem Bruderhausgelände durchzuführen und die dazu erforderlichen Vorbereitungen zeitnah in die Wege zu  leiten.

Begründung:
Bei Themen, die alle Mitglieder einer Gemeinde betreffen und die im Entscheidungsbereich der Gemeinde liegen, ist nicht nur der Gemeinderat gefragt. Ein Bürgerentscheid kann entweder von den Bürgerinnen und Bürgern über ein  Bürgerbegehren verlangt werden oder der Gemeinderat beschließt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder, dass zu einer bestimmten Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird.

Die geplante Baumassnahme „Hotelhochhaus mit Boardinghouse“ auf dem Bruderhausgelände ist bei den Reutlinger Bürgerinnen weiterhin stark umstritten! Die aktuellen Planungen des Architekten Max Dudler (Stand 18.04.2018) widersprechen insbesondere in ihrer städtebaulichen Ausformung sehr deutlich der vom Gemeinderat beschlossenen Ausschreibung (16/020/01, Anlage 2, vom 27.01.2016)

Ausschreibung: Dazu ein Auszug aus der Ausschreibung für das Hotel am Bürgerpark, 16/020/01, Anlage 2, 27.01.2016

Da es sich beim Bürgerpark um ein städtebaulich exponiertes Gelände und bei der neuen Stadthalle um ein stadtbildprägendes Gebäude handelt, wird ein qualitativ hochwertiges architektonisches Konzept erwartet. Dabei sind die städtebaulichen und gestalterisch formulierten Qualitäten des von der Stadt Reutlingen bereits in einem ersten Verfahren prämierten Wettbewerbsentwurfs zu berücksichtigen. Um diese Qualität zu erreichen, besteht für die Investoren die Möglichkeit, das damalige Wettbewerbsergebnis aufzugreifen oder alternativ eine neue Mehrfachbeauftragung auszuloben.

Städtebauliches Konzept (16/020/01)
Bei der Begrenzung der maximalen Höhe der baulichen Anlagen auf 24,00 m (über Gelände) bei der Stadthalle und auf 21,00 m (über Gelände) beim Hotel wird berücksichtigt, dass sich in seiner Höhenentwicklung das Hotel der Stadthalle  unterordnen soll.
Die Vorgaben des Bebauungsplans sind einzuhalten.

Stadtklima: In der Gesamtstädtischen Klimaanalyse für Reutlingen des Büro Dröscher vom 25. Oktober 2016 / mit Ergänzungen bis 31. März 2017 wird in der Zusammenfassung für die Kernstadt ausgeführt:
Insgesamt ist der Kaltluftstrom aus dem Arbach- bzw. Echaztal für Klima und Lufthygiene in weiten Teilen der Kernstadt von Reutlingen bis nach Betzingen jedoch von überragender Bedeutung und muss unbedingt erhalten bleiben.  Beeinträchtigungen im Zu- und Abstrom sind zu vermeiden.

Grundstückspreis: Ein für den Erbpachtvertrag zu Grunde gelegter Grundstückspreis von 400,- Euro/m² bei einer dann möglichen Bauhöhe von 50m ist nach Aussage führender Immobilienentwickler exorbitant niedrig und liegt deutlich unter dem Marktwert! Diese Grundstückszurverfügungstellung unter Wert lässt sich als Subvention des Investors durch die Stadt Reutlingen bewerten. Diese Subvention würde jedoch zwangsweise eine EU weite Ausschreibung des Projektes erfordern.

Umfrage: In einer seitens der WiR-Fraktion und des WiR-Vereins initiierten Online-Umfrage mit der Frage: „Soll das Hochhaus im Bürgerpark gebaut werden?“ ergab sich ein sehr deutliches Meinungsbild.

Innerhalb von 3 Monaten gab es insgesamt 17.403 Abstimmungen. Davon stimmten 2.190 (12,58%) mit JA und 15.213 (87,42%) mit NEIN.

Weiterhin konnten mit wenigen Aktionen ca. 1.800 Unterschriften gegen die Realisierung dieses Bauvorhabens gesammelt werden.