Anfragen und AnträgeKinderfreundliches Reutlingen

Projekt „Kinderfreundliche Kommune“

Link zum Originalantrag

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Keck,

zu oben genanntem Thema stellt unsere Fraktion folgenden Antrag:

Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat Reutlingens mögen sich alsbald entschließen, am Projekt „Kinderfreundliche Kommune“ teilzunehmen.

Ziel:
Die aktuelle Lebensqualität der Reutlinger Kinder und Jugendlichen soll einer kritischen Bestandsaufnahme unterzogen werden, um Bereiche und Ebenen zu finden, die verbesserungs bedürftig sind zum Wohl unserer Kinder und Jugendlichen.
Die Stadt Reutlingen wird am Ende eines rund dreijährigen Prozesses zertifiziert und darf sich dann „kinderfreundliche Kommune“ nennen (oder auch nicht!).
Dies nützt nicht nur den Reutlinger Kindern, sondern auch dem Image unserer Stadt, wie Vergleiche mit anderen Kommunen belegen, die den Prozess durchlaufen haben.

Begründung:

Namhafte Institutionen wie UNICEF, Kinderhilfswerk und Bundesministerien fordern dringend dazu auf, die Lebenssituation und -qualität des schutzbedürftigsten Teils der Gesellschaft, der Kinder, in den Focus zu nehmen, eine Bestandsaufnahme durchzuführen, zu evaluieren und hilfreiche Maßnahmen daraus abzuleiten.
Aktuelle Ereignisse belegen Sinn und Bedarf solch einer Maßnahme: Coronabedingte Einschnitte in Kitas, Kindergärten und Schulen, Zunahme häuslicher Gewalt, Zunahme sexualisierter Gewalt (Bericht von „Wirbelwind e.V.“), schließlich auch Kinderarmut in Reutlingen, dargestellt von Frau Bettina Noack, Trägerin der Reutlinger Bürgermedaille (GEA-Artikel vom 28.10.20, S. 9).
Die Facetten kindlicher Lebenssituationen sind außerordentlich vielschichtig; sie reichen von der frühkindlichen Musikerziehung bis zum Zustand der Spielgeräte auf einem Spielplatz, von Wickelplätzen im Bahnhofsgebäude bis zur Schaffung von Spielstraßen.

Verfahren:

Um einen Überblick über das Verfahren zu geben, sei im Folgenden die Homepage des Vereins zitiert, die den Prozess fachkundig und umfassend begleitet: „(…) Kommunen, Städte und Gemeinden, die an unserem Vorhaben teilnehmen und eine „Kinderfreundliche Kommune“ werden möchten,  durchlaufen ein individuelles Programm, in dem wir sie kontinuierlich begleiten und unterstützen. Das Programm besteht aus festgelegten Schritten und wird zugleich individuell auf die Bedingungen jeder Kommune angepasst.

 

  • Beschlussfassung – Damit unser Programm in der Kommune starten kann, muss der Stadt- oder Gemeinderat einen Beschluss fassen. Anschließend unterzeichnet die Kommune mit uns eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit, die, je nach Größe der Kommune, vier, viereinhalb oder fünf Jahr dauert.
  • Bestandsaufnahme – Um zu wissen, wie die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen verbessert werden können, führen wir eine Bestandsaufnahme in der Kommune durch. Mit einer umfangreichen Analyse durch einen Fragebogen an die Verwaltung stellen wir heraus: Wo liegen die Stärken der Kommune? Wo gibt es Herausforderungen?
  • Außerdem befragen wir Kinder in der Kommune direkt: Wie wohl fühlen sie sich in ihrem Wohnort? Haben sie Möglichkeiten, diesen mitzugestalten? Wo sehen sie konkreten Handlungsbedarf? Was würden sie selbst tun, wenn sie Bürgermeister/-innen wären? Kinder- und Jugendbeteiligung begleitet auch den gesamten weiteren Prozess.
  • Aktionsplan – Liegt die Auswertung aus der Analyse und der Kinderbefragung vor, geben wir zusammen mit Sachverständigen konkrete Empfehlungen an die Kommune für einen Aktionsplan. Dieser ist das Herzstück des Programms. Akteure aus unterschiedlichen Ressorts und Einrichtungen sowie auch Kinder und Jugendliche sind an seiner Erstellung beteiligt. Der Aktionsplan legt konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Kinderrechte fest. Es werden Zeitpläne erstellt, Verantwortlichkeiten und Finanzierung festgelegt und die Umsetzung des Aktionsplanes durch einen Stadt- oder Gemeinderatsbeschluss gesichert.
  • Siegel – Das Engagement zur Umsetzung der Kinderrechte zahlt sich aus. Nach der Prüfung des Aktionsplanes durch den Verein wird das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ verliehen. Es kann drei Jahre getragen werden und ist Herausforderung, Verpflichtung und Ansporn für die Umsetzung des Aktionsplanes.
  • Umsetzung – Drei Jahre lang setzt die Kommune den Aktionsplan um. Kinder und Jugendliche gestalten diesen Prozess kontinuierlich mit. Auch auf diesem Weg lassen wir die Kommunen nicht allein: Die Sachverständigen und unser Team begleiten sie mit all ihrer Expertise (…).“

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Jürgen Straub
(Fraktionsvorsitzender)